Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Die Rehabiliations-Kriterien

Ob eine Rehabilitation indiziert ist oder nicht, unabhängig von der Form (ambulant, teilstationär, stationär), richtet sich nach folgenden Aspekten:

  • Diagnose und Handicap
  • REHA-Bedürftigkeit
  • REHA-Fähigkeit
  • REHA-Potential
  • Positive Prognose hinsichtlich REHA-Zielen

Die REHA-Dauer richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Ausmass der Schädigung („Impairment“) in Funktion und Struktur auf organischer-, kognitiver und psychosozialer Ebene
  • Ausmass der funktioneller Einschränkung („Disability“) im Alltag, im Berufs- und Sozialleben
  • Ausmass der Beeinträchtigung aus Krankheitsfolgen: Arbeitsplatzverlust, soziale Isolierung, beruflicher Abstieg.

Während die Diagnose und das Handicap oft gut dargestellt werden können, müssen zur REHA-Bedürftigkeit weitere Kriterien herangezogen werden:

  • Ausprägung und schwere der objektiven Befunde im Alltag (activities of dayly life ADL), im Berufs- oder Sozialleben
  • Abgrenzung der Funktionseinschränkungen, welche auf Gesundheitsschädigung zurückzuführen sind, von anderweitigen Faktoren wie Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Lage oder soziokulturelle Faktoren.
  • Erfassung von Suchtleiden und Persönlichkeitsauffälligkeiten
  • Vorhandene oder mobilisierbare Ressourcen (wie Unterstützung durch Angehörige, Motivation, Therapieadhärenz).

Die Erfahrung zeigt, dass bei einem Kostengutsprachegesuch der Vertrauensarzt oft nicht über alle oben genannten Angaben verfügt. Es ist deshalb wichtig, dass die formulierten Rehabilitationsziele vom Gesuchsteller ausreichend begründet werden und zudem realistisch und umsetzbar sind. Auch muss die Rehabilitations-Institution dazu geeignet sein bzw. über die notwendige Fachkompetenz und Erfahrung verfü­gen.

Minimalangaben bei Kostengutsprachegesuchen für stationäre Rehabilitation

Erforderlich:

  • Für die Rehabilitation relevante Diagnoseliste inkl. Funktions- und Autonomiedefizit sowie Behinderungen
  • Gründe für die Notwendigkeit einer stationären REHA (Spital-Bedürftigkeit), ambulante Massnahmen sind wirkungslos geblieben, Therapieintensität kann ambulant nicht erreicht werden, ärztliche oder pflegerische Betreuung kann ambulant nicht sichergestellt werden, hohe Sturzgefahr)
  • Aktuelle Behandlungen
  • REHA-Ziel (partizipative Ebene oder funktionnelle Ziele)

Hilfreich:

  • Aussagen über den Schweregrad des Hauptleidens
  • Relevante Einschränkungen der Autonomie (allfällige Unselbständigkeit im bisher selbständig geführten Haushalt, Schwierigkeiten bei Alltagsaktivitäten wie Treppensteigen)
  • Hinweis auf das vorhandene Potential des Patienten, durch eine stationäre REHA einen besseren Gesundheits- und Funktionszustand zu erreichen (REHA-Potential)
  • Präzisierte Angaben zu den REHA-Zielen (Förderung der Autonomie, Umgang mit Hilfsmitteln, Verbesserung der Lebenqualität, Rückkehr nach Hause)

Die REHA-Fähigkeit muss vor jedem Aufenthalt – auch bei wiederholten Rehabilitationsaufenthalten – anhand der definierten Ziele überprüft werden.

Die REHA-Prognose muss im Entscheidungsprozess mitberücksichtigt wer­den. Die REHA-Ziele sollen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erreicht werden können.

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