Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Definition

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 1994) ist Rehabilitationsmedizin der „kombinierte Einsatz medizinischer, sozialer und technischer Massnahmen zur Schu­lung von Menschen mit Funktionseinschränkungen und Anpassung ihrer Umgebung im Hinblick auf das Erlangen der bestmöglichen Funktionstüchtigkeit und eines angemes­senen Platzes in der Gesellschaft“.

Die Fachdisziplin „Rehabilitation“ schafft die Grundlage dafür, dass Men­schen mit Behinderung ihre bestmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung wieder erlangen. Die hierbei eingesetzten Rehabilitations-Massnahmen haben zum Ziel, den Men­schen mit Behinderungen ihre optimalen physischen, sensorischen, intellektuellen, psychologischen und sozialen Fähigkeiten und Funktionen wieder zu ermöglichen.

In der Rehabilitation kann in vielen Fällen der Organschaden nicht gänzlich geheilt werden, wohl aber Lebensqualität und Funktionsfähigkeit im Alltag durch geeignete Interventionen auf allen Ebenen entscheidend verbessert werden. Diese Betrach­tungsweise hat sowohl nach akuten Erkrankungen wie auch bei chronischen Leiden eine grosse Bedeutung.

In der Rehabilitation wird mit Zielen gearbeitet, die zu Beginn der Behandlung festgelegt werden müssen. Die Ziele sollen realistisch, zweckmässig, wirtschaftlich und messbar (wirksam) umsetzbar sein. Als Leitgedanke zur Zielsetzung gilt es, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung möglichst im vor bestehenden Umfeld, zum Beispiel in der bisherigen Wohnsituation, wieder her­zustellen. Zeigt der Verlauf der Rehabilitation, dass dies nicht möglich ist, gilt es die Zielsetzungen anzupassen und/oder Modifikationen vorzunehmen. Um die Ziele zu erreichen, werden alle Massnahmen herangezogen, welche negative Auswirkungen von Gesundheitsstörungen vermindern, die Selbstständigkeit verbes­sern und die soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderung fördern. In der Rehabilitation wird dementsprechend fachdisziplin-übergreifend gearbeitet, in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und deren Angehörigen. Der Rehabilitations­Prozess wird vom Gedanken der beruflichen Wiedereingliederung und/oder der sozialen Reintegration geprägt.

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