Nucala® (Mepolizumab) ist in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt und verfügt über eine Limitatio, welche eine vorgängige Kostengutsprache durch den Krankenversicherer vorsieht nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Unterschieden wird die Erstverschreibung von der Therapiefortsetzung (spätestens nach 8 Gaben beziehungsweise danach jährlich).
Zur administrativen Vereinfachung stellen wir Ihnen nachfolgend Kostengutsprache-Gesuchsformulare zur Verfügung, welche ausgefüllt dem jeweiligen Vertrauensarzt übermittelt werden können.
Kostengutsprache-Gesuchsformular
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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