Aufgrund der mit der Infoline Psychotherapie im 2007 und 2008 gemachten, guten Erfahrungen wurde auf Ebene der Fachgesellschaften SGV und FMPP entschieden, auch inskünftig Kontakt pflegen. Zu diesem Zweck wurde von den Verbänden eine Paritätische Kommission eingesetzt.
Dr. med. Herbert Bosshart, Dr. med. Ursula Schafroth
Dr. med. Fulvia Rota, Dr. med. Jean-Daniel Sauvant
Traktanden (zum Beispiel Problemfälle oder Fragen) können nur von Mitgliedern der Kommission eingebracht werden. Gemäss obigem Raster steht es im Ermessen der angesprochenen Vertreter der Gruppe, die aufgeworfene Frage in die Paritätische Kommission zu bringen oder sie abzuweisen. Es handelt sich bei der Paritätischen Kommission um eine von den Vorständen der Fachgesellschaften eingesetzte Expertengruppe. Sie ist in ihrer Arbeitsweise frei. Explizit berücksichtigt sie selbstverständlich die Urteilsunabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte nach Art. 57 KVG.
Die Schlichtung von Streitigkeiten in Einzelfällen und Leistungsentscheidungen von Versicherern. Grundsätzlich sind dabei die üblichen Rechtswege einzuschlagen (Einspracheverfahren im KVG sowie anderen Sozialversicherungszweigen, Klageverfahren im Zusatzversicherungsbereich)
wenden Sie sich an die SKV der FMPP.
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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