Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Zur Medienmitteilung der kantonalen Ärztegesellschaften

Mit Interesse, aber auch etwas Befremden haben wir die Pressemitteilung der Kantonalen Ärztegesellschaften zur Kenntnis genommen.

Wir unterstützen die Anstrengungen für eine Verbesserung des Datenschutzes was ja auch mit Patientenschutz zu tun hat. Dazu hat unsere Gesellschaft eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche den Mitgliedern Empfehlungen für die tägliche Arbeit zur Verfügung stellen soll. Die Vertrauensärzte jedoch generell für den Datenschutz der Versicherer verantwortlich zu machen, wäre falsch. Hier sind die Versicherer gefragt, Datenflüsse und Zugriffsrechte zu regeln. So ist unseres Erachtens gerade aufgrund der aktuellen Entwicklung die Frage zu diskutieren, ob das VA-Statut, also die eigentliche Regelung des vertrauensärztlichen Status, nicht generell in den Gesetzen abzubilden ist, ist da doch die Krankenversicherung die an sich löbliche Ausnahme.

Die Vertrauensärzte lediglich als verlängerten Arm der Versicherer zu bezeichnen ist wohl wenig hilfreich, auch wenn der Eidgenössische Datenschützer zitiert wird. Niemand wird beispielsweise einer Revisionsfirma die Objektivität absprechen, nur weil sie von der zu revidierenden Firma bezahlt wird. Niemand wird einem behandelnden Arzt die Objektivität absprechen, nur weil er vom Patienten oder Versicherer bezahlt wird. Das pauschal bei den Vertrauensärzten zu tun, ist falsch. Behandelnde Ärzte beklagen da naturgemäss nur diejenigen Fälle, in denen der Vertrauensarzt eine negative Empfehlung abgegeben hat. Die viel zahlreicheren Empfehlungen zur Übernahme von Behandlungskosten werden nicht registriert, sie eignen sich eben nicht zur Polemik.

Das paritätische Gremium, dem je 2 Vertreter der FMH, santésuisse und der SGV/SSMC angehören, ist nach Art. 10 des Vertrauensarztvertrages dazu geschaffen worden, bei fachlichen Streitigkeiten betreffend datenschutzrechtlicher Grundsätze in Einzelfällen zu vermitteln, wozu es jederzeit angerufen werden kann. Grundsatzdiskussionen können diesem Gremium jedoch nicht in Auftrag gegeben werden. Der Vertrauensarztvertrag ist von der Homepage der SGV/SSMC downloadbar unter der Rubrik "Nachschlagewerke" (www.vertrauensaerzte.ch bzw. www.medecins-conseils.ch).

Für die Schweizerische Gesellschaft der Vertrauensärzte

Dr. med. Jürg Zollikofer, Präsident Markus Bonelli, Sekretär

06.08.2007

Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

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