Juli 2020/Update Dezember 2022
Reviewer: Dr. med. Herbert Bosshart
Generell: Die durchgeführten Therapien sollten im Gesamtkontext betrachtet werden: Welche Behandlung wird von welcher Berufsgruppe durchgeführt? Sind nicht gerechtfertigte Überschneidungen vorhanden? Im Folgenden dazu eine kleine Checkliste mit relevanten Fragen:
Für Physiotherapie: Im Sinne einerim Sinne einer (motorischen) Funktionsverbesserung.
Für Ergotherapie: Im Sinne einer Verbesserung der Funktionalität, z.B. Einüben von umschriebenen ADL-Tätigkeiten.
Ergotherapie: Mit ganz wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Handergotherapie bei gewissen Sklerodermieformen ist die Ergotherapie keine Pflichtleistung, wenn es um das Erhalten des Status quo geht (KLV 6, Abs 1a). Eine begrenzte Anzahl Behandlungen im Sinne eines "Wiederholungskurses" kann eine Pflichtleistung sein, um definierte Ziele zu erreichen.
Werden, soweit möglich und zumutbar, Heimprogramme im Sinner einer Übernahme von Eigenverantwortung instruiert und durchgeführt? Erlauben diese eine Ausdünnung der Behandlungskadenz? Je nachdem ist mit dem verordnenden Arzt Kontakt aufzunehmen, damit die WZWkonformität der Behandlung korrekt respektiert wird.
Ist diese Begründung mit objektiv messbare Verlaufskriterien belegt oder handelt es sich um eine Hypothese des Leistungserbringers? Je nachdem kann eine Kostengutsprache begründet limitiert oder an Bedingungen geknüpft werden.
Ein Gesuch um Erhöhung der Therapiefrequenz sollte objektive Verlaufskriterien enthalten. Die Verschlechterung muss medizinisch nachvollziehbar eine Folge der zu geringen Therapiefrequenz sein.
Physiotherapie: Dauerkostengutsprachen sind in dieser Situation meistens nicht als WZW-konform erkennbar. Für Versicherte in Institutionen kann die Situation individuell anders sein, je nach Diagnose und Symptomatik. Wertvoll ist, wenn die Übernahme von gewissen Therapieinhalten durch das Pflegepersonal möglicht ist.
Ergotherapie: selten indiziert, eine gute ärztliche Begründung ist hierzu nötig.
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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