Seit dem Jahr 2012 hat die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK-UVG) begonnen, sich zusätzlich zu ihrer Hauptaufgabe (der Aushandlung von Tarifen) mit grundsätzlichen Fragen der Leistungspflicht zu befassen. Am Beispiel der Handtransplantation wurde erstmalig versucht, die HTA-Methodik im UVG Bereich anzuwenden.(21) Seither wurden mehrere Health Technologies überprüft und die MTK hat einen HTA Prozess installiert. Die Beschlüsse werden auf der Website publiziert.
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