Stivarga® (Regorafenib) ist in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt und verfügt über eine Limitatio, welche eine vorgängige Kostengutsprache durch den Krankenversicherer vorsieht nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die Limitatio sieht in allen drei Indikationen im Falle eines wegen arzneimittelbedingten Nebenwirkungen erforderlichen Therapieabbruches innert 21 Tagen nach Behandlungsbeginn vor, dass dem Krankenversicherer von der Bayer (Schweiz) AG die Kosten der gesamten Packung zurückerstattet wird. Diese Therapieabbrüche sind dem Krankenversicherer durch den behandelnden Arzt unverzüglich und formlos zu melden, beispielsweise mit dem Satz "Hiermit bestätige ich den erforderlichen Stivarga-Therapieabbruch in den ersten 21 Tagen nach Behandlungsbeginn aufgrund von arzneimittelbedingten Nebenwirkungen."
Im Falle einer Progression ist die Stivarga-Behandlung für alle Indikationen abzubrechen.
Zur administrativen Vereinfachung stellen wir Ihnen nachfolgend Kostengutsprache-Gesuchsformulare zur Verfügung, welche ausgefüllt dem jeweiligen Vertrauensarzt übermittelt werden können.
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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