AQUIPTA® (Atogepant) ist in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt und verfügt über eine Limitatio, welche eine vorgängige Kostengutsprache durch den Krankenversicherer vorsieht nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Als Dienstleistung und um den Ablauf zu vereinfachen bieten wir hier ein Kostengutsprachegesuchs-Formular an, welches dem Versicherer beziehungsweise dem Vertrauensarzt übermittelt werden kann.
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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