Gestützt auf das Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt, welches per 1. Juli 2003 in Kraft gesetzt und letztmals am 16. Juni 2011 revidiert worden ist, führt die SGV regelmässige Weiterbildungskurse zum Erwerb des Fähigkeitsausweises durch.
Nach Kursabschluss und Schlussprüfung erwerben die Teilnehmer den Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt. Gemäss Vertrauensarztvertrag ist der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt eine Voraussetzung um als Vertrauensarzt im KVG tätig sein zu können. Daneben behalten die Bestimmungen von Art. 57 KVG weiterhin Gültigkeit (unter anderem mindestens fünf Jahre Tätigkeit in einer Arztpraxis oder in leitender spitalärztlicher Stellung).
Kurssprache ist Deutsch, Kursort ist Winterthur.
1. Modul | 23.-25.08.2018 |
2. Modul | 20.-22.09.2018 |
3. Modul | 11.-13.10.2018 |
4. Modul | 22.-24.11.2018 |
5. Modul | 13.-15.12.2018 |
Ärztinnen und Ärzte, FMH-Mitglieder: | CHF 5'900.-- (CHF 1'180.-- pro Modul) |
Rabatt für SGV-Mitglieder: CHF 50.-- pro Modul. Die Preise verstehen sich inklusive Kursunterlagen und Prüfungsgebühr (Schlussprüfung).
Für Titelträger, welche einzelne Tage oder Module besuchen möchten: nehmen Sie mit der Geschäftsstelle Kontakt auf.
Nach Artikel 2 des Fähigkeitsprogramms steht der Erwerb des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt allen erfolgreichen Kursabsolventen offen, die im Besitz eines Eidgenössischen oder eines anerkannten ausländischen Arztdiploms sind. Der entsprechende Nachweis ist gegebenenfalls vom Kursteilnehmer beizubringen.
Der Kurs wird durchgeführt, wenn sich mindestens 8 Teilnehmende pro Modul anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf rund 30 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Vorrangig behandelt werden dabei die Anmeldungen für die gesamte WB (nicht einzelne Module). Falls ein Kursmodul mangels Anmeldungen nicht durchgeführt werden kann, wird das volle Kursgeld (ausfallende Teile des Kurses) zurückerstattet.
Das Kursgeld wird nach erfolgter Anmeldung und Rechnungsstellung fällig. Die Abmeldung bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Umtriebsgebühr von pauschal CHF 50.-- pro Modul berechnet. Bei Abmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn eine solche von pauschal CHF 150.-- pro Modul. Keine Gebühr wird erhoben, wenn die Abmeldung aus folgenden Gründen erfolgt:
Der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt wird nach Kursabsolvierung und bestandener Schlussprüfung abgegeben. Die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt setzt eine mindestens 90%ige Kurspräsenz voraus, ansonsten das jeweilige Modul zu einem späteren Zeitpunkt, aber längstens innerhalb von drei Jahren seit dem sonstigen Kursbesuch, wiederholt werden muss. Bei ungenügenden Voraussetzungen oder anderen gewichtigen Gründen kann die Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGV die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt verweigern. Der Rekursweg gemäss Art. 6.3 des Fähigkeitsprogramms ist in jedem Fall gewahrt.
Der modulartig aufgebaute Kurs kann auch aufgeteilt absolviert werden. Die Verteilung der Modulabsolvierung kann über max. 3 Jahre hinweg erfolgen.
Die Geschäftsstelle nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen. Benützen Sie dafür das Anmeldeformular, welches Sie der Geschäftsstelle mailen oder per Post senden können.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Teilnehmende, welche den ganzen Kurs (alle 5 Module) zusammenhängend absolvieren, haben zudem den Vorrang gegenüber Teilnehmenden, welche sich lediglich für einzelne Module anmelden.
Anmeldeformular zum herunterladen
Bei eventuellen Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Von der Kursabsolvierung befreit sind Ärztinnen und Ärzte, welche die Voraussetzung nach Artikel 2 des Fähigkeitsprogramms erfüllen (Eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom) und sich über den Titel eines "Master of Advanced Studies in Insurance Medicine" (Master Versicherungsmedizin) ausweisen. Diese können sich den "Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt" erwerben, sofern sie
Sofern die asim, Basel, bei Nichttitelträgern (Master Versicherungsmedizin) auf vorgesehenem Formular bestätigt, dass die/der Interessent sämtliche Module des Masterkurses absolviert hat, die Diplomarbeit aber noch aussteht und somit der Titel (Master Versicherungsmedizin) noch nicht hat erteilt werden können, sind auch diese Interessentinnen und Interessenten zur Prüfung (Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt) zugelassen. Die Voraussetzungen hiezu:
Nach erfolgreicher Prüfung (Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt) erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine Bestätigung über die bestandene Prüfung. Der "Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt" wird dann abgegeben, wenn längstens innerhalb von 5 Jahren nach Schlussprüfung (Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt) der Titelnachweis (Master Versicherungsmedizin) beigebracht wird. Nach dieser Frist verfällt die Bestätigung.
Die Prüfungsebühren belaufen sich in diesem Fall auf:
Ärztinnen und Ärzte, FMH-Mitglieder: | CHF 850.-- |
Bei Abmeldung gilt sinngemäss die gleiche Regelung wie bei Kursabsolventen, das heisst, es wird eine Umtriebsgebühr erhoben. Diese beträgt CHF 50.-- bei Abmeldung bis max. 4 Wochen vor der Schlussprüfung bzw. 150.-- innerhalb von 4 Wochen vor derselben. Bei unabgemeldeten Nichterscheinen an der Prüfung verfällt die gesamte Prüfungsgebühr.
Mitglieder der SGV erhalten einen Rabatt auf den genannten Prüfungsgebühren von CHF 50.--.
Anmeldeformular nur Prüfung für Absolventinnen/Absolventen MAS Versicherungsmedizin, asim
Tel. 052 226 06 03, info@vertrauensaerzte.ch
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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