Paritätische Kommission SGV/FMPP
Aufgrund der mit der Infoline Psychotherapie im 2007 und
2008 gemachten, guten Erfahrungen wurde auf Ebene der
Fachgesellschaften SGV und FMPP entschieden, auch
inskünftig Kontakt pflegen. Zu diesem Zweck wurde von den
Verbänden eine Paritätische Kommission eingesetzt.
Ziel und Zweck der Paritätischen Kommission
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Sensibilisierung, Verbesserung der Verständigung
zwischen den Mitgliedern der Fachgesellschaften
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Herausfiltern von Problemen (zum Beispiel
KLV-Interpretationsschwierigkeiten)
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Nach Möglichkeit und Bedarf: Erarbeitung von
Empfehlungen für die Fachgesellschaften
Von der Kommission behandelt werden Problemfälle und Fragen grundsätzlicher Natur. Beispielsweise bei:
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sich wiederholenden Problemmustern (zum Beispiel
Einmischung ins Setting/fraglich sinnvolle
Frequenz von Berichten)
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verfahrenen Konfliktsituationen oder misslungenem
Dialog zwischen behandelndem oder delegierendem
Arzt/Ärztin und VA
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Grundsätzlichem wie zum Beispiel Fragen zu
Datenschutz/Arztgeheimnis oder IPPB vs.
Psychotherapie ieS/Psychotherapie-Methoden
Mitglieder der Paritätischen Kommission
seitens SGV:
Dr. med. Heinz Burger, Dr. med. Peter Ryser
seitens FMPP:
Dr. med. Fulvia Rota, Dr. med. Jean-Daniel Sauvant
Arbeitsweise der Paritätischen Kommission
Traktanden (zum Beispiel Problemfälle oder Fragen) können
nur von Mitgliedern der Kommission eingebracht werden.
Gemäss obigem Raster steht es im Ermessen der angesprochenen
Vertreter der Gruppe, die aufgeworfene Frage in die
Paritätische Kommission zu bringen oder sie abzuweisen.
Es handelt sich bei der Paritätischen Kommission um eine
von den Vorständen der Fachgesellschaften eingesetzte
Expertengruppe. Sie ist in ihrer Arbeitsweise frei.
Explizit berücksichtigt sie selbstverständlich die
Urteilsunabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der
Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte nach Art. 57 KVG.
Die Paritätische Kommission ist nicht zuständig für
Die Schlichtung von Streitigkeiten in Einzelfällen und
Leistungsentscheidungen von Versicherern. Grundsätzlich
sind dabei die üblichen Rechtswege einzuschlagen
(Einspracheverfahren im KVG sowie anderen
Sozialversicherungszweigen, Klageverfahren im
Zusatzversicherungsbereich)
Von wem kann die paritätische Kommission angegangen werden?
Von Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten via nachstehendem Kontaktformular:
Für behandelnde und delegierende Ärztinnen und Ärzte (FMPP-Mitglieder):
wenden Sie sich an die SKV der FMPP. Hier der Link zur
entsprechenden Seite in der Homepage "Psychiatrie.ch":
http://www.psychiatrie.ch/index-fmpp-de.php?page=280&frameset=23