Neu, 3. Auflage, November 09
Massnahmen bei Herzoperationen und Stabilisierungssystem für Bypassoperationen am schlagenden Herzen
Transplantationschirurgie
LDL-Apherese
Herz- und Kreislauferkrankungen, Intensivmedizin
MRI und PET
Rehabilitation
Keine besonderen Bestimmungen
Ziff. 311-314, Missbildungen
KSME
Rz. 313 und 682.1 ff
Die kardiovaskuläre Rehabilitation und Sekundärprävention spielt sich grundsätzlich in drei Phasen ab. Die erste Phase beginnt im Spital nach dem Akutereignis (Phase I); nach dem Spitalaustritt erfolgt der Übertritt in eine spezialisierte Institution mit einem strukturierten ambulanten oder stationären Intensivprogramm (Phase II); der Langzeiteffekt resp. die Nachhaltigkeit der in der Phase II erzielten Ergebnisse wird gesichert durch die Langzeitrehabilitation z.B. in Herzgruppen (Phase III). Die Phase III (siehe www.swissheart.ch ) fällt in die Eigenverantwortung des Patienten. Aus Zusatzversicherungen leisten verschiedene Krankenversicherungen Beiträge an die Kosten für die Teilnahme an Herzgruppenprogrammen.
Gemäss Anhang 1, KLV, gelten seit 1.7.2009 die folgenden Voraussetzungen für die Leistungspflicht:
Die kardiale Rehabilitation erfolgt primär ambulant. In folgenden Situationen kann sie stationär durchgeführt werden:
Eine stationäre Rehabilitation ist dann begründet, wenn eine permanente ärztliche/medizinische Überwachung mit entsprechenden Kontrollen nötig ist oder wenn Komorbiditäten vorliegen, die ambulant nicht behandelt werden können. Im Weiteren können postoperative Komplikationen, die eine stationäre Weiterbehandlung nötig machen, ausnahmsweise auch bei fehlender Betreuung zu Hause einen stationären Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik rechtfertigen.
Pflegerische Massnahmen wie beispielsweise Wundverbandpflege, Einbinden der Beine oder Injektionen können auch durch die Spitex durchgeführt werden und rechtfertigen allein keinen stationären Aufenthalt.
Nicht gerechtfertigt ist eine stationäre kardiale Rehabilitation mit der Begründung der frühpostoperativen Verlegung von der Herzchirurgie in eine Rehabilitationsklinik. Die Verkürzung des akutstationären Aufenthalts führt zwar zu einer Kostenersparnis der herzchirurgischen Abteilung, aber mit der Konsequenz vermehrter an sich unnötiger stationärer Rehabilitationsaufenthalte und damit insgesamt zu höheren Kosten.
Die Dauer eines ambulanten Rehabilitationsprogramms beträgt in der Regel 8 bis 12 Wochen
Die Dauer der stationären kardialen Rehabilitation beträgt in der Regel 4 Wochen, kann aber in weniger komplexen Fällen auf 2 -3 Wochen verkürzt werden
Zur Durchführung der Rehabilitation (ambulant und stationär) sind diejenigen Institutionen ermächtigt, welche die Kriterien der Schweizerischen Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation (SAKR) erfüllen. Diese Institutionen werden von der SAKR laufend evaluiert und in einem Verzeichnis geführt (www.sakr.ch )
Vor Beginn eines strukturierten Programms muss nochmals ein Belastungs-EKG durchgeführt werden, um die körperliche Leistungsfähigkeit zur Einteilung in die adäquate Leistungsklasse abzuklären sowie zur Risikostratifizierung (Erkennung von Myokardischämien oder höhergradigen ventrikulären Extrasystolen). Die wichtigsten Voraussetzungen für eine kardiovaskuläre Rehabilitation sind die Motivation des Patienten zur Teilnahme am Programm, seine Möglichkeiten die Informationsangebote zur verstehen und auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einem angepassten körperlichen Aktivitätsprogramm, respektive das Fehlen von Kontraindikationen. Insbesondere bei älteren Koronarpatienten kann es angebracht sein, dass der Vertrauensarzt die körperlichen und psychischen Voraussetzungen für eine kardiale Rehabilitation kritisch hinterfragt.
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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