Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Definition

Die muskuloskelettale Rehabilitation befasst sich mit chronischen und akuten ossären, artikulären, vertebralen sowie Weichteil-bezogenen Beschwerden und Funktionseinschränkungen, die auf entzündliche, degenerative, postoperative und posttraumatische Prozesse zurückzuführen sind. Die Beschwerden und Funktionseinschränkungen können durch strukturelle oder funktionelle Defizite verursacht sein und betreffen folgende Bereiche:

  • Beweglichkeit und Stabilität der Gelenke
  • Bewegungsmuster beim Gehen
  • Koordination und Kontrolle von Willkürbewegungen
  • Muskelausdauer
  • Muskelkraft
  • Muskeltonus
  • Propriozeptive Störungen bei der Geh- und Bewegungsfunktion
  • Schmerzen im Bereiche des Bewegungsapparates
  • Stabilität der Knochen

Ziele

Die muskuloskelettale Rehabilitation zielt auf eine Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionsfähigkeit, auf das Erlernen ergonomischen Verhaltens im Alltag und im Beruf und auf die Anwendung prophylaktischer Massnahmen. Es soll die bestmögliche Leistungsfähigkeit auf allen Ebenen der Aktivitäten und der beruflichen und sozialen Partizipation wieder erreicht werden.

Bei der muskuloskelettalen Rehabilitation werden für jeden Patienten seine individuellen Rehabilitationsziele festgelegt. Dies erfolgt zu Beginn im Rahmen eines primären interdisziplinären Assessments. Danach folgen in regelmässigen Abständen interdisziplinäre Rapporte, bei denen die Ziele je nach Rehabilitationsstand angepasst werden.

Methoden

Am Anfang jeder muskuloskelettalen Rehabilitation steht immer die für den muskuoloskelettalen Bereich relevante Diagnose.

Die muskuloskelettale Rehabilitation soll soweit es die Umstände erlauben vorerst immer im Rahmen ambulanter Massnahmen erfolgen. Im Vordergrund steht dabei die ambulante Physiotherapie mit bis zu 36 Einzelbehandlungen. Gemäss Art. 7 des Tarifs über die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen kann der zuständige Versicherer zusammen mit dem behandelnden Arzt und dem Physiotherapeuten die Dauer und die Art der Behandlungen sowie die Zahl der Sitzungen festlegen.Die muskuloskelettale Rehabilitation findet vor allem in aktiver Form statt. Dabei werden insbesondere folgende Therapieformen und Massnahmen angewandt (alphabetisch):

  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Folgende zusätzliche Behandlungsformen und Massnahmen werden parallel zu den aktiven Behandlungen angewandt:

  • Balneotherapie
  • Ernährungsberatung
  • Hilfsmittelberatung und -abgabe sowie entsprechende Schulung
  • Massnahmen der Ergonomie
  • Medikamentöse und interventionelle Schmerztherapie
  • Orthopädietechnik und Prothetik
  • Physikalische Therapie
  • Psychologische Beratung und Psychoedukation
  • Rehabilitative Pflege
  • Sozialberatung

Ambulante muskuloskelettale Rehabilitation

Diese wird in entsprechend zugelassenen Organisationen mit kantonalem Leistungsauftrag1 durchgeführt. Die spezifischen Kriterien für eine ambulante muskuloskelettale Rehabilitation sind:

  • Dauer der Funktionseinschränkungen >6 Wochen
  • Patient ist compliant und motiviert
  • Patient ist somatisch und psychisch rehabilitaitonsfähig
  • Deutliches Chronifizierungsrisiko
  • Rehabilitationsziele sind mit Monotherapie nicht erreichbar
  • Ungünstige Kontextfaktoren
  • Wesentliche Einschränkungen bezüglich Arbeit oder Haushaltarbeit
  • Wesentliche Funktionseinschränkungen

Die ambulante muskuloskelettale Rehabilitation erfolgt in zwei Programmen:

Einfaches Programm

TarifzifferTagespauschalen für ambulante, interdiszipli­näre, muskuloskelettale Rehabilitation pro Be­handlungstag und VersichertenLeistungsspektrumZeitaufwand pro Tag (Durchschnittswerte, keine Mindestangaben)
7805Aufwändige ambulante, muskuloskelettale Rehabilitationsbehandlung bei ausgeprägten Aktivitäts- und / oder Partizipations­störungen, welche interdis­ziplinäre Rehabilitations­massnahmen mit hoher Therapieintensität und Therapiefrequenz in einer Tagesstruktur mit Einzel- und Gruppentherapie erfor­dern. Indikationsvoraussetzungen gemäss Begründungs- und Kostengutspracheformular und eventuell Arztkonsul­tation oder Triage-Assess­ment.Physiotherapie / Ergotherapie / Klinische Psychologie / Kreative Therapien / Ernährungsberatung / Sozialdienst / Pflegerische Leistungen / Patientenbezogene Zeit in Abwesenheit des Patienten0,8 Std. Einzeltherapie / 2,4 Std. Gruppentherapie

Komplexes Programm

TarifzifferTagespauschalen für ambulante, interdiszipli­näre, muskuloskelettale Rehabilitation pro Be­handlungstag und VersichertenLeistungsspektrumZeitaufwand pro Tag (Durchschnittswerte, keine Mindestangaben)
7806Aufwändige ambulante, muskuloskelettale Rehabilitationsbehandlung bei ausgeprägten Aktivitäts- und/oder Partizipations­störungen, welche interdis­ziplinäre Rehabilitations­massnahmen mit hoher Therapieintensität und Therapiefrequenz in einer Tagesstruktur mit Einzel- und Gruppentherapie erfordern.Indikationsvoraussetzungen gemäss Begründungs- und Kostengutspracheformular und eventuell Arztkonsul­tation oder Triage-Assess­ment.Physiotherapie / Ergotherapie / Klinische Psychologie / Kreative Therapien / Ernährungsberatung / Sozialdienst / Pflegerische Leistungen / Patientenbezogene Zeit in Abwesenheit des Patienten1,2 Std. Einzeltherapie / 3,6 Std. Gruppentherapie

Fakultativ kann ein nicht-ärztliches Triage-Assessment zur Evaluation des Rehabilitationspotentials erfolgen. Die Kostenübernahme des Assessments erfordert eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer:

Assessment

TarifzifferPauschale für ambulantes, nichtärztliches Triage-AssessmentLeistungsspektrumZeitaufwand pro Tag (Durchschnittswerte, keine Mindestangaben)
7810Vorabklärung mittels Triage-Assessment zur Evaluation des Rehabilitationspotentiales, welche als Grundlage zur Beurteilung der Indikationsvoraussetzungen für eine ambulante, stationäre oder keine Rehabilitation dient.Gemäss Tarifpositionen 7800, 7805 und 78062 Std. Einzeltherapie (mit Patient) und therapeutische Berichterstattung für ärztlichen Beurteilungsbericht an den Versicherer.

Die zu erbringenden Rehabilitationsleistungen und die dafür erforderlichen Behandlungstage sind auf dem Begründungs- und Kostengutspracheformular zu beantragen. Der Antrag auf Kostengutsprache darf 15 Behandlungstage für die erste Behandlungsserie nicht überschreiten. Die 15 Behandlungstage müssen innerhalb von 3 Monaten erbracht werden. Vorbehalten bleiben besondere Abmachungen zwischen Institutionen und Versicherern.

Für die Benutzung des Geh-oder Schwimmbades und der Infrastruktur bei Hippotherapie dürfen die Zuschlagspositionen (7352 und 7353) gemäss dem Tarifvertrag für ambulante physiotherapeutische Leistungen in Spitälern verwendet werden. Die Leistungen der Therapeuten hingegen werden über die Tagespauschalen vergütet (Ziffern 7800, 7805 oder 7806).

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil der Pauschalen und können gemäss den entsprechenden Tarifen separat verrechnet werden:

  • Ärztliche Leistungen
  • Verbrauchsmaterial
  • Labor-Leistungen
  • Arzneimittel
  • Mittel und Gegenstände

Stationäre muskuloskelettale Rehabilitation

Nach Ausschöpfung der ambulanten Möglichkeiten kommen stationäre Massnahmen in Frage siehe auch "Zusammenfassung der Kriterien für eine stationäre Rehabilitation":

Kriterien für stationäre muskuloskelettale Rehabilitation:

  • Eingeschränkte muskuloskelettale Funktion
  • Nicht stabilisierte Schmerzsituation
  • Persistierende relevante Aktivitäts- und/oder Partizipationsstörungen
  • Ungünstige Kontextfaktoren
  • Vorhandenes Rehabilitationspotential

In der Regel werdenfür eine stationäre muskuloskelettale Rehabilitation 2 -3 Wochen benötigt.. Austrittskriterien sind folgende:

  • Die funktionelle Kapazität ist wieder hergestellt und die Rehabilitationsziele sind erreicht
  • Der Stand der Wiederherstellung (inkl. Schmerzeinstellung) erlaubt eine Entlassung in eine ambulante Situation oder in ein Pflegeheim

Kriterien für eine Verlängerung der Rehabilitation:

  • Die Therapieziele sind noch nicht erreicht
  • Der Zustand erlaubt noch keine Entlassung in ein ambulantes Setting oder ein Pflegeheim
  • Eine ambulante Rehabilitation wäre möglich aber nicht in zumutbarer Distanz
  • Es besteht weiterhin Rehabilitationspotential

Empfehlung für Rehabilitation nach Hüft- und Kniegelenkersatzoperation

Empfehlung für die Rehabilitation nach Operationen an der Wirbelsäule

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