Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Kostenübernahme durch OKP

Nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt, besteht bei Vorliegen der folgenden Erkrankungen des Herzens oder der grossen Gefässe eine Leistungspflicht:

Status nach Myokardinfarkt, mit oder ohne PTCA

Status nach aorto-coronarer Bypassoperation (ACB/CABG)

Status nach chirurgischem Herzklappenersatz

Status nach anderen Interventionen am Herzen und an den grossen Gefässen. Dazu gehören:

  • Patienten nach kathetergestützem perkutanem Aortenklappenersatz (TAVI) qualifizieren oft für eine kardiale Rehabilitation wegen der meist ausgeprägten präoperativen Dekonditionierung.
  • Nach PTCA, vor allem bei vorgängiger Inaktivierung und / oder Vorliegen multipler Risikofaktoren
  • Chronische Herzkrankheit mit multiplen therapierefraktären Risikofaktoren und sonst guter Lebenserwartung
  • Chronische Herzkrankheit mit schlechter Ventrikelfunktion. Zu dieser Gruppe gehören Patienten mit Herzinsuffizienz NYHA III und IV, die von einer Rekonditionierung im Rahmen einer (meist ambulanten) spezialisierten Rehabilitation sehr profitieren. Dadurch können wiederholte akut– stationäre Spitalaufenthalte vermieden werden. Es ist zu beachten, dass mit einer Optimierung einer Herzinsuffizienz-Therapie öfters Herzunterstützungssysteme vermieden oder sogar eine anstehende Transplantation hinausgezögert werden kann.

Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

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