Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Fremdanamnese / Zusatzuntersuchungen

Es liegt in der Kompetenz des Gutachters, fremdanamnestische Angaben zu erheben und in Absprache mit dem Auftraggeber nötigenfalls zusätzliche Abklärungen zu veranlassen, sei es unterstützend etwa durch bildgebende Verfahren, sei es ergänzend durch andere medizinische Fachrichtungen. Allenfalls kommt eine Evaluation der arbeitsbezogenen funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) in Frage. Sie ermöglicht den Beteiligten eine Auseinandersetzung mit den Beschränkunggen und Potentialen, wie sie von der versicherten Person wahrgenommenen und wie sie effektiv vorhanden sind. Wenn Selbst- und Fremdwahrnehmung in diesem Sinn voneinander abweichen, so stellt sich in der Regel die Frage, ob es dafür Erklärungen im psychischen Bereich gibt, und falls ja, ob diese ihrerseits Krankheitswert im Sinne der Rechtssprechung zur Invalidenversicherung haben. Damit sich aus einer EFL verwertbare Erkenntnisse ergeben, ist allerdings eine gute Leistungsbereitschaft und ein konsistentes Verhalten der versicherten Person vorausgesetzt; falls es erkennbar daran mangelt, erscheint eine EFL wenig sinnvoll.

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