Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Erwerbsfähigkeit

Gemäss Art. 7 ATSG ist Erwerbsunfähigkeit „der durch Beeinträchtigung der körperlichen geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt“.

Der theoretische und abstrakte Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes dient dazu, den Leistungsbereich der Invalidenversicherung von jenem der Arbeitslosenversicherung abzugrenzen. Die Bezugnahme auf den ausgeglichenen Arbeitsmarkt und auf - nebst der Behandlung - die zumutbare Eingliederung zeigen deutlich, dass die Erwerbsfähigkeit keine medizinische Kategorie darstellt. Vom medizinischen Gutachten werden deshalb keine Prozentangaben zur Erwerbsfähigkeit erwartet, sondern solche zur zumutbaren Leistungsfähigkeit.

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