Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Beschäftigung in Teilzeit

Insbesondere bei Teilzeitangestellten oder Angestellten mit mehreren Arbeitgebern ist besonderer Wert auf die Feststellung der versicherten Tätigkeit zu legen. Um bei der Beurteilung eindeutige Aussagen zu machen ist es sinnvoll anstelle von Arbeitsfähigkeitsgraden in Prozenten die zumutbaren Anzahl Stunden und die Leistungsfähigkeit in % anzugeben (z.B.: 4 Std. mit 50% Leistung).

Beschäftigung im Stundenlohn

Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit von im Stundenlohn Beschäftigten muss der Arzt insbesondere Stellung nahmen wie viele Stunden pro Zeiteinheit (zB pro Tag) der Betroffene Arbeiten kann und in welcher Intensität (mit halber Leistung) . Oder aber er beschreibt die Tätigkeiten, welche auf Grund des Gesundheitsschadens nicht mehr zumutbar sind (zB kein Heben von Gewichten von > 20kg).

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