Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Beurteilung des Grades der Arbeitsunfähigkeit

Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bleibt für den Arzt eine schwierige Aufgabe. Kümmert er sich nicht um das Gesundheitswesen, wird ihm die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit nebensächlich erscheinen. Es ist aber so, dass eine AUF, die zwei bis drei Tage länger andauert, aufgerechnet über alle Arbeitsunfähigkeit die Allgemeinheit über eine Milliarde Franken im Jahr kostet. Es soll nicht die Aufgabe des Arztes sein, als Anwalt der Versicherungen, der Arbeitgeber oder gar als eine Art polizeilicher Kontrolleur der Arbeitsunfähigkeit zu fungieren. Jedoch ist er dafür zuständig, so objektiv wie möglich zu beurteilen, ob der Gesundheitszustand seines Patienten eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit zulässt oder nicht. In diesem Zusammenhang zeigen sowohl klinische Erfahrung als auch Literaturangaben, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls die Betroffenen mehrheitlich schnell wieder zu ihrer Arbeit zurückkehren, auch wenn sie noch Symptome verspüren.

Die Grundsätze der ärztlichen Beurteilung der Zumutbarkeit und der Arbeitsfähigkeit“, verfasst von einer Schweizerischen Expertengruppe um M. Oliveri et al sind im Schweiz Med Forum 2006:6; 420-31/48-54 erschienen.

Kurz zusammengefasst: Der Begriff der Zumutbarkeit ist mit einer bestimmten Verhaltensform verknüpft, die wir zu Recht von einer Person erwarten. Aus juristischer Sicht ist der Versicherte verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Auswirkungen seiner Invalidität so gering wie möglich zu halten. Die ärztliche Beurteilung der objektiv zumutbaren Arbeitsfähigkeit basiert vor allem auf drei Hauptaspekten:

  • Belastbarkeitsniveau (Arbeitsschwere, konkrete Einschränkungen, z. B. bezüglich Lasten oder Körperhaltungen bei der Arbeit),
  • Arbeitszeit (Präsenzzeit, Notwendigkeit zusätzlicher Pausen),
  • allfällige weitere Leistungseinbussen (z. B. Arbeitstempo, Qualität, vermehrter Anleitungsbedarf).

Nach Auffassung der Experten „darf die Zumutbarkeit nicht per se durch Schmerzen, die der Patient verspürt, oder durch Diagnosen und Befunde eingeschränkt werden“. Viele Menschen arbeiten mit mehr oder weniger starken Schmerzen oder anderen Symptomen und haben gelernt, damit umzugehen. Massgebend sind vor allem die funktionellen Defizite bezüglich der beruflichen Tätigkeit“. Trotz ihrer Umstrittenheit teilt G. Waddell, einer der international angesehensten Experten auf dem Gebiet invalidisierender osteo-artikulärer Schmerzen, diese Sichtweise. (Br Med Bull 2006; 1-15).

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