Stivarga® (Regorafenib) wird zur Behandlung von Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (CRC) eingesetzt, die zuvor eine fluoropyrimidin-, oxaliplatin- und irinotecanbasierte Chemotherapie, eine anti-VEGF-Therapie und, bei Vorliegen eines KRAS-Wildtyps, eine anti-EGFR-Therapie erhalten haben und folgende Kriterien erfüllen:
Im Falle einer Progression ist die STIVARGA-Behandlung abzubrechen. Die Limitatio in der Spezialitätenliste (SL) sieht eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer vor, nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Im Falle eines wegen arzneimittelbedingten Nebenwirkungen erforderlichen Therapieabbruchs innert 21 Tagen nach Behandlungsbeginn werden dem Krankenversicherer von der Bayer (Schweiz) AG die Kosten der gesamten Packung zurückerstattet. Diese Therapieabbrüche sind dem Krankenversicherer unverzüglich vom behandelnden Arzt zu melden.
Als Dienstleistung bieten wir hier ein Kostengutsprachegesuchs-Formular an, das ausgefüllt dem jeweiligen Vertrauensarzt übermittelt werden kann.
Seit dem 01.06.2015 ist Stivarga auch kassenzulässig in der Indikation fortgeschrittene gastrointestinale Stromatumore (GIST) nach Behandlung mit zwei Tyrosinkinase-Inhibitoren (Imatinib und Sunitinib). Auch hier sieht die Limitatio eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes vor. Dies bei Behandlung von Patienten mit metastasierten oder inoperablen gastrointestinalen Stromatumoren (GIST), die zuvor mit zwei Tyrosinkinase-Inhibitoren (Imatinib und Sunitinib) behandelt wurden und folgende Kriterien erfüllen:
Im Falle einer Progression ist die STIVARGA-Behandlung abzubrechen.
Als Dienstleistung bieten wir hier ein Kostengutsprachegesuchs-Formular an, das ausgefüllt dem jeweiligen Vertrauensarzt übermittelt werden kann.
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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