Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Spinraza® (Nusinersen)

Patienten unter 20 Jahren, Invalidenversicherung

Bei der SMA handelt es sich um ein Geburtsgebrechen (GG 383) (Link) und die Kosten für die Behandlung mit Spinraza® werden gemäss Spezialitätenliste bis zum vollendeten 20. Altersjahr von der Invalidenversicherung übernommen.

Um den Ablauf zu vereinfachen stellen wir Ihnen Kostengutsprachegesuchs-Formulare zur Verfügung, welche zusammen mit den nötigen Beilagen dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der IV-Stelle übermittelt werden kann.

Therapiestart (Erstverschreibung)

Verlängerung der Behandlung nach 12 Monaten

Patienten mit späterem Krankheitsbeginn, Krankenversicherung

Spinraza® (Nusinersen) ist in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt zur Behandlung der SMA mit späteren Krankheitsbeginn (Typ II und III) und verfügt über eine Limitatio, welche eine vorgängige Kostengutsprache durch den Krankenversicherer vorsieht, nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Um den Ablauf zu vereinfachen stellen wir Ihnen Kostengutsprachegesuchs-Formulare zur Verfügung, welche ausgefüllt und zusammen mit den nötigen Beilagen dem jeweiligen Vertrauensarzt übermittelt werden können.

Therapiestart (Erstverschreibung)

Verlängerung der Behandlung nach 12 Monaten

Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

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