Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

ADCetris® (Brentuximab Vedotin)

Indikationen in der Spezialitätenliste

ADCetris® (Brentuximab Vedotin) ist für folgende zwei Indikationen in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt:

  • Behandlung von Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin Lymphom (HL) nach einer autologen Stammzelltransplantation oder nach zumindest zwei vorherigen Behandlungen, falls eine Stammzelltransplantation keine Behandlungsmöglichkeit darstellt.
sowie
  • Zur Behandlung von Patienten mit rezidivertem oder refraktärem systematischen anaplastischen grosszelligen Lymphom (sALCL)

Die Limitatio sieht eine vorgängige Kostengutsprache durch den Krankenversicherer vorsieht nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Als Dienstleistung bieten wir hier ein Kostengutsprachegesuchs-Formular an, das ausgefüllt dem jeweiligen Vertrauensarzt übermittelt werden kann.

Indikationen von Swissmedic zugelassen, aber nicht in der Spezialitätenliste

Für folgende Indikationen, für welche nachfolgend ebenfalls Kostengutsprachegesuchs-Formulare zur Verfügung gestellt werden, ist ADCetris® nicht in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt:

Hodgkin Lymphom

Kostengutsprachegesuchs-Formular

Kutanes T-Zell-Lymphom

Kostengutsprachegesuchs-Formular

Peripheres T-Zell-Lymphom

Kostengutsprachegesuchs-Formular

In den Indikationen ausserhalb der Spezialitätenliste, siehe "Indikation/Anwendungsmöglichkeiten" gemäss Fachinformation Swissmedic (Swissmedicinfo).

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